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DE

zusätzliche Geschäftsbedingungen

für den Bereich CanuCamp

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Laukötter Event & Tourismus KG

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Geschäftsbereich CanuCamp, insbesondere:

  • Kanu- und Bootsvermietung
  • geführte Touren
  • Outdoor-Veranstaltungen
  • Teamevents und Gruppenangebote

(2) Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

§2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen der gebuchten Leistung gewachsen ist.

(2) Die Teilnahme ist untersagt bei:

  • alkohol- oder drogenbedingter Beeinträchtigung
  • fehlender körperlicher Eignung
  • sicherheitsrelevanten Einschränkungen

(3) Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter teilnehmen.

(4) Bei Gruppen ist der Buchende verpflichtet, alle Teilnehmer über die Teilnahmevoraussetzungen zu informieren.

 

§3 Sicherheitsbestimmungen und Verhalten

(1) Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

(2) Das Tragen von bereitgestellten Sicherheitsausrüstungen, insbesondere Schwimmwesten, ist verpflichtend.

(3) Die Nutzung der Boote erfolgt ausschließlich im Rahmen:

  • der zulässigen Personenzahl
  • der zulässigen Beladung

(4) Untersagt ist insbesondere:

  • die Nutzung bei erkennbar gefährlichen Wetterbedingungen (z. B. Sturm, Gewitter)
  • das Verlassen vorgegebener Strecken oder Bereiche ohne Abstimmung
  • riskantes oder rücksichtsloses Verhalten

(5) Es sind sämtliche geltenden Vorschriften, insbesondere schifffahrtsrechtliche, naturschutzrechtliche und sonstige gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.

 

§4 Durchführung der Leistungen / Zeitabläufe

(1) Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen.

(2) Verspätungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit (in der Regel 30 Minuten) die Leistung als erbracht anzusehen.

(4) Innerhalb der Wartezeit verkürzt sich die tatsächliche Nutzungs- bzw. Veranstaltungsdauer entsprechend.

(5) Zeitliche Verschiebungen von bis zu 30 Minuten aus organisatorischen Gründen stellen keinen Mangel dar.

 

§5 Nutzung und Rückgabe von Mietgegenständen

(1) Die Mietgegenstände werden in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, diese pfleglich und sachgerecht zu behandeln.

(3) Die Rückgabe hat:

  • vollständig
  • sauber
  • und am vereinbarten Ort

zu erfolgen.

(4) Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Kosten berechnet werden.

(5) Bergungen oder Rückführungen von Material außerhalb des vereinbarten Rückgabeortes erfolgen auf Kosten des Kunden.

 

§6 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch:

  • unsachgemäße Nutzung
  • Verstoß gegen diese Bedingungen
  • oder schuldhaftes Verhalten

verursacht werden.

(2) Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde bis zum Wiederbeschaffungswert der überlassenen Gegenstände.

(3) Verursacht der Kunde durch verspätete Rückgabe oder Beschädigung einen Ausfall gegenüber nachfolgenden Kunden, haftet er auch für diesen Schaden.

(4) Bei Gruppen haftet der Buchende gesamtschuldnerisch, sofern der konkrete Verursacher nicht festgestellt werden kann.

 

§7 Haftung und Risiko der Teilnahme

(1) Die Teilnahme an Outdoor-Aktivitäten erfolgt naturgemäß unter erhöhten Risiken.

(2) Der Kunde ist sich dieser Risiken bewusst und handelt eigenverantwortlich im Rahmen der geltenden Sicherheitsvorgaben.

(3) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§8 Witterung und höhere Gewalt

(1) Witterungsbedingungen berechtigen grundsätzlich nicht zum kostenfreien Rücktritt.

(2) Kann eine Leistung aus sicherheitsrelevanten Gründen (z. B. Unwetter, Hochwasser, behördliche Anordnung) nicht durchgeführt werden, ist der Anbieter berechtigt:

  • die Leistung abzusagen
  • zu verschieben
  • oder eine Ersatzleistung anzubieten

(3) Anstelle einer Durchführung kann ein Gutschein in Höhe der ausgefallenen Leistung ausgegeben werden.

Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.

 

§9 Rücktritt / Stornierung

(1) Der Kunde kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.

(2) Im Falle des Rücktritts ist der Anbieter berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu verlangen:

  • bis 49 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
  • bis 21 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
  • bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 75 %
  • ab 6 Tage vor Leistungsbeginn: 90 %

(3) Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.

(4) Separat ausgewiesene Fahrt-, Liefer- oder Transportkosten sind nicht Bestandteil der pauschalierten Stornokosten und werden unabhängig hiervon in tatsächlich entstandener Höhe berechnet, sofern diese zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits angefallen und nicht mehr vermeidbar sind.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, anstelle der Pauschale eine höhere, konkret entstandene Entschädigung zu verlangen, sofern diese nachgewiesen wird.

(7) Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

 

§10 Ausschluss von Leistungen

(1) Teilnehmer können von der Leistung ausgeschlossen werden, wenn:

  • Sicherheitsanweisungen missachtet werden
  • andere Personen gefährdet werden
  • alkohol- oder drogenbedingte Beeinträchtigungen vorliegen
  • sonst ein erhebliches Fehlverhalten vorliegt

(2) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

§11 Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese besonderen Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Laukötter Event & Tourismus KG.

Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen dieser besonderen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Geschäftsbereich vor.

 

Stand: 01.04.2026

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